Seitdem 1. Juni 2017 müssen alle Gemische, die in Verkehr gebracht werden, gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) gekennzeichnet werden. Nur gefährliche Chemikalien, die mit CLP-Piktogrammen gekennzeichnet sind, dürfen ab dem 1. Juni noch geliefert werden.
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